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6. maj 2025 · 6 min
Welche Förderprogramme (z.B. BAFA, KfW) gibt es für Pelletheizungen im Jahr 2025, und welche Voraussetzungen gelten?
Entdecken Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten für Pelletheizungen im Jahr 2025. Erfahren Sie, welche Programme von BAFA und KfW existieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und ob Partikelabscheider gefördert werden.
Warum sind Pelletheizungen 2025 besonders relevant?
Im Zuge der Energiewende und steigender Energiepreise rücken erneuerbare Energien immer stärker in den Fokus. Pelletheizungen gelten als umweltfreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen, da sie CO₂-neutral arbeiten und auf nachwachsende Rohstoffe setzen. Um den Umstieg auf solche nachhaltigen Heizsysteme zu fördern, bieten staatliche Institutionen wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch im Jahr 2025 attraktive Förderprogramme an. Diese unterstützen Hausbesitzer finanziell bei der Installation moderner Pelletheizungen und tragen somit zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei.
Aktuelle Förderprogramme für Pelletheizungen im Jahr 2025
Im Jahr 2025 bieten sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) attraktive Förderprogramme für die Installation von Pelletheizungen an. Diese Programme zielen darauf ab, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu unterstützen und somit einen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen zu leisten.
BAFA-Förderung für Pelletheizungen
Das BAFA fördert den Einbau von Pelletheizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt mindestens 30 % der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Zuschuss erhöht werden:
- Klimabonus: Bei Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung durch eine Pelletheizung kann ein zusätzlicher Bonus von 20 % gewährt werden.
- Einkommensbonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 € können einen zusätzlichen Bonus von 30 % erhalten.
Insgesamt kann die Förderung somit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.
KfW-Förderung für Pelletheizungen
Die KfW bietet im Rahmen der BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für den Einbau von Pelletheizungen an.
Die Förderung umfasst:
- Grundförderung: Ein Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten.
- Klimabonus: Bei Kombination der Pelletheizung mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie-Anlage kann ein zusätzlicher Bonus von 20 % gewährt werden.
- Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 € ist ein zusätzlicher Bonus von 30 % möglich.
Auch hier kann die Gesamtförderung bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erreichen.
Voraussetzungen für die Förderung von Pelletheizungen im Jahr 2025
Um von den Förderprogrammen des BAFA und der KfW im Jahr 2025 zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese stellen sicher, dass die geförderten Anlagen effizient und umweltfreundlich arbeiten.
Allgemeine Anforderungen
- Effizienz und Emissionen: Die Pelletheizung muss einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ηs) von mindestens 81 % erreichen. Zudem dürfen die Emissionen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.
- Fachgerechte Installation: Die Anlage muss von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.
- Hydraulischer Abgleich: Ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems ist erforderlich, um eine optimale Wärmeverteilung sicherzustellen.
- Kombination mit erneuerbaren Energien: Für bestimmte Bonusförderungen ist die Kombination der Pelletheizung mit anderen erneuerbaren Energiequellen, wie Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe, erforderlich.
Spezifische Voraussetzungen für BAFA-Förderung
- Gebäudebestand: Die Förderung richtet sich an Bestandsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind.
- Austausch alter Heizungen: Ein Bonus wird gewährt, wenn eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine Pelletheizung ersetzt wird.
Spezifische Voraussetzungen für KfW-Förderung
- Effizienzhaus-Standard: Bei umfassenden Sanierungen muss das Gebäude nach der Maßnahme mindestens den Effizienzhaus-Standard 55 erreichen.
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Der Förderantrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Förderung und Nachrüstung von Partikelabscheidern bei Pelletheizungen
Neben der Installation von Pelletheizungen fördern staatliche Programme auch die Nachrüstung mit Partikelabscheidern, um die Feinstaubemissionen weiter zu reduzieren und die Umweltverträglichkeit zu erhöhen.
Förderung von Partikelabscheidern
Das BAFA unterstützt die Nachrüstung von Biomasseheizungen, einschließlich Pelletheizungen, mit Partikelabscheidern. Förderfähig sind dabei ausschließlich Abscheider, deren Funktion und Wirksamkeit von einer unabhängigen, fachlich anerkannten Einrichtung geprüft und dokumentiert wurde. Nicht förderfähig sind hingegen Fliehkraftabscheider wie Zyklone oder Multizyklone.
Die Förderung für die Nachrüstung eines Partikelabscheiders beträgt 750 €. Wird der Partikelabscheider zusammen mit einer neuen Pelletheizung installiert, erhöht sich der Förderbetrag entsprechend.
Wichtige Hinweise zur Nachrüstung
- Kompatibilität prüfen: Vor der Nachrüstung sollte geprüft werden, ob der vorhandene Heizkessel für die Installation eines Partikelabscheiders geeignet ist.
- Fachgerechte Installation: Der Einbau sollte stets durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.
- Wartung und Reinigung: Partikelabscheider benötigen regelmäßige Wartung und Reinigung, um ihre volle Funktionalität sicherzustellen.
Staatliche Förderung für eine nachhaltige Heizlösung nutzen
Die staatliche Förderung für Pelletheizungen im Jahr 2025 bietet eine attraktive Möglichkeit, den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizlösung finanziell zu erleichtern. Sowohl das BAFA als auch die KfW unterstützen den Einbau moderner Pelletheizungen mit Zuschüssen von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Neben der reinen Heizungsförderung wird auch die Nachrüstung mit Partikelabscheidern gefördert, um die Feinstaubemissionen weiter zu reduzieren. Wer seinen Kamin oder seine Pelletheizung modernisieren möchte, sollte sich frühzeitig über die aktuellen Förderprogramme informieren, da die Mittel oft begrenzt sind und eine Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen erfolgen muss.
Die Wahl der passenden Förderung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die bestehende Heiztechnik, die baulichen Gegebenheiten und die individuellen Fördervoraussetzungen. Eine Beratung durch einen Fachbetrieb oder den Schornsteinfeger kann helfen, die optimalen Fördermöglichkeiten zu nutzen und langfristig Heizkosten zu sparen.
Nutzen Sie jetzt die Fördermöglichkeiten für Pelletheizungen und Partikelabscheider – umweltfreundlich, effizient und zukunftssicher!
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