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27. juni 2025 · 4 min
Was verändert sich durch das Kaminofen-Verbot 2025? Welche Ausnahmen gibt es?
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue gesetzliche Regelungen für Kaminöfen in Kraft. Diese sollen die Emissionen von Feinstaub und Kohlenmonoxid senken, um die Luftqualität zu verbessern und gesundheitliche Risiken zu reduzieren.
Was besagt das Kaminofen-Verbot 2025?
Die neuen Vorschriften sind Teil der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Ziel dieser Regelungen ist es, die Umweltbelastung durch ältere Kaminöfen zu reduzieren, die bislang hohe Mengen an Feinstaub und anderen Schadstoffen ausstoßen.
Welche Kaminöfen sind betroffen?
Besonders betroffen sind Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese Modelle überschreiten die neuen Emissionsgrenzwerte häufig und dürfen ab 2025 nur noch betrieben werden, wenn sie nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Die neuen Grenzwerte für Kaminöfen setzen maximal 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas und eine Feinstaubbelastung von maximal 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas fest. Moderne Kaminöfen, die nach 2010 produziert wurden, erfüllen in der Regel die neuen Anforderungen. Dennoch ist es ratsam, die Werte von einem Schornsteinfeger
Welche Ausnahmen gibt es vom Kaminofen-Verbot?
Nicht alle Feuerstätten sind von den neuen Regelungen betroffen. Es gibt verschiedene Ausnahmen, unter denen bestimmte Kaminöfen weiterhin genutzt werden dürfen.
Welche Kaminöfen dürfen auch nach 2025 betrieben werden?
- Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden, fallen nicht unter die neuen Vorschriften. Da sie nicht als primäre Heizquelle dienen, müssen sie nicht die strengeren Emissionsgrenzwerte einhalten.
- Historische Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 1950 gebaut wurden, sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Diese gelten als erhaltenswertes Kulturgut.
- Öfen in selten genutzten Räumen können ebenfalls weiterhin genutzt werden. Wenn sich der Kaminofen in einem Raum befindet, der weniger als vier Monate pro Jahr genutzt wird, besteht keine Pflicht zur Nachrüstung oder zum Austausch.
Da die gesetzlichen Bestimmungen je nach Einzelfall unterschiedlich interpretiert werden können, sollten sich Besitzer betroffener Kaminöfen frühzeitig mit einem Schornsteinfeger oder einer Fachstelle in Verbindung setzen.
Welche Möglichkeiten gibt es, um den Kaminofen weiter zu betreiben?
Für viele Kaminofenbesitzer stellt sich die Frage, wie sie ihren bestehenden Ofen an die neuen Vorschriften anpassen können, ohne ihn ersetzen zu müssen. Neben dem Austausch gegen ein moderneres Modell gibt es verschiedene technische Nachrüstlösungen.
Nachrüstung mit einem Partikelabscheider
Eine effektive Möglichkeit zur Reduzierung der Emissionen ist die Installation eines Partikelabscheiders. Dieser sorgt dafür, dass die Feinstaubbelastung durch den Kaminofen deutlich gesenkt wird.
Ein elektrostatischer Partikelabscheider arbeitet mit Hochspannung, um Feinstaubpartikel elektrisch aufzuladen. Diese werden anschließend an einer Kollektorplatte gesammelt und regelmäßig entfernt. Bis zu 95 % der Feinstaubpartikel können so aus dem Rauchgas gefiltert werden, wodurch der Kaminofen die gesetzlichen Anforderungen auch nach 2025 erfüllen kann.
Die Vorteile eines Partikelabscheiders:
- Reduzierung der Feinstaubemissionen um bis zu 95 %
- Kaminofen bleibt auch nach 2025 gesetzeskonform nutzbar
- Nachrüstung ist kostengünstiger als ein kompletter Austausch
- Kein Einfluss auf den Kaminzug oder die Effizienz des Ofens
Die Installation eines Partikelabscheiders ist eine nachhaltige und wirtschaftliche Lösung für Kaminofenbesitzer, die ihren Ofen weiterhin nutzen möchten.
Austausch gegen einen modernen Kaminofen
Sollte eine Nachrüstung nicht infrage kommen oder unwirtschaftlich sein, bleibt als Alternative der Austausch gegen einen modernen, emissionsarmen Kaminofen.
Moderne Kaminöfen nutzen die Energie deutlich effizienter, reduzieren den Brennstoffverbrauch und erfüllen die aktuellen Umweltstandards. Wer über einen Austausch nachdenkt, sollte sich über Förderprogramme informieren, die den Wechsel zu einem emissionsarmen Kaminofen finanziell unterstützen können.
So bleibt Ihr Kaminofen auch nach 2025 in Betrieb
Das Kaminofen-Verbot 2025 betrifft vor allem ältere Modelle, die zwischen 1995 und 2010 gebaut wurden und die neuen Emissionswerte nicht einhalten. Wer einen solchen Kaminofen besitzt, sollte jetzt aktiv werden und prüfen, ob eine Nachrüstung oder ein Austausch erforderlich ist.
Dank gesetzlicher Ausnahmen können einige Öfen weiterhin genutzt werden, darunter offene Kamine und historische Modelle. Kaminöfen in selten genutzten Räumen sind ebenfalls nicht von den neuen Vorschriften betroffen.
Eine der besten Möglichkeiten, um den eigenen Kaminofen weiterhin betreiben zu können, ist die Nachrüstung mit einem Partikelabscheider. Diese Technologie reduziert Feinstaubemissionen erheblich und kann dazu beitragen, dass der Kamin die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Wer sich rechtzeitig über die neuen Vorschriften informiert und entsprechende Maßnahmen ergreift, kann seinen Kaminofen auch nach 2025 gesetzeskonform, umweltfreundlich und effizient weiter nutzen.
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