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Technische Lösungen und Ausstattung

29. april 2025 · 6 min

An wen wende ich mich, wenn ich meinen alten Ofen auf BImSchV Stufe 2 oder 3 nachrüsten möchte?

Die BImSchV verpflichtet viele Ofenbesitzer zur Nachrüstung oder Stilllegung alter Geräte. Erfahren Sie hier, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche umweltfreundlichen und gesundheitsschonenden Lösungen existieren – und wie geschulte Fachbetriebe Sie dabei professionell unterstützen können.

Warum die BImSchV-Nachrüstung für alte Öfen jetzt relevant ist

Viele alte Kaminöfen sind wahre Gemütlichkeitsgaranten – doch in puncto Umweltfreundlichkeit und Emissionsgrenzwerte längst überholt. Mit der Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hat der Gesetzgeber klare Richtlinien festgelegt, die Betreiber zum Handeln verpflichten: Wer seinen alten Ofen weiternutzen will, muss diesen entweder nachrüsten oder durch ein emissionsarmes Modell ersetzen.

Die BImSchV gilt als wichtiges Instrument zur Verbesserung der Luftqualität und zur Verringerung gesundheitsschädlicher Feinstaubbelastung in Wohngebieten. Nicht nur Anwohner profitieren davon – auch für Ofenbesitzer selbst ergeben sich Vorteile: Moderne Nachrüstlösungen erhöhen nicht nur die Energieeffizienz, sondern sorgen auch für einen sauberen Betrieb, weniger Ruß und geringeren Holzverbrauch.

Die gute Nachricht: Es muss nicht immer gleich ein neuer Ofen sein. Mit der richtigen Technik – etwa einem effektiven Partikelabscheider – lassen sich viele bestehende Geräte auf die aktuellen Anforderungen der Stufe 2 oder sogar Stufe 3 bringen. Doch an wen kann man sich wenden, um sicher und rechtskonform nachzurüsten?

Was die BImSchV konkret vorschreibt – und welche Fristen gelten

Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt seit ihrer Überarbeitung in zwei Stufen, welche Emissionen ein Kaminofen maximal ausstoßen darf – insbesondere in Bezug auf Feinstaub und Kohlenmonoxid. Ziel ist es, die Luftbelastung in Wohngebieten signifikant zu senken und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Alte Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 1. Januar 2010 installiert wurden, sind von der Regelung besonders betroffen.

Was ist mit Stufe 2 und 3 gemeint?

  • BImSchV Stufe 2: Diese ist derzeit die geltende Norm und betrifft Geräte, die bis Ende 2024 bzw. abhängig vom Baujahr auch bis spätestens 2027 nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen, sofern sie die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhalten.
  • Stufe 3: Diese ist aktuell noch nicht rechtskräftig, wird jedoch im Rahmen zukünftiger Klimaziele diskutiert. Ziel ist es, die Emissionsgrenzwerte weiter zu verschärfen und die Luftqualität in dicht besiedelten Gebieten weiter zu verbessern.

Auch wenn Stufe 3 noch nicht verbindlich ist, können moderne Nachrüstsysteme bereits heute dafür vorbereitet werden. Wer heute investiert, kann also langfristig Ruhe haben – auch bei künftigen Verschärfungen der gesetzlichen Anforderungen

Welche Fristen gelten?

Abhängig vom Baujahr Ihres Ofens gelten feste Fristen:

  • Geräte vor 1995: mussten bis spätestens Ende 2020 nachgerüstet oder stillgelegt werden
  • 1995–2004: Frist bis 31. Dezember 2024
  • 2005–2010: voraussichtlich bis 2027 (abhängig von gesetzlicher Entwicklung)

Die Einhaltung wird vom beauftragten Schornsteinfeger kontrolliert. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert eine Untersagung des Betriebs – und damit den Verlust seiner Heizquelle.

Jetzt stellt sich die Frage: Welche technischen Lösungen erfüllen diese Anforderungen – und bieten darüber hinaus auch gesundheitliche und ökologische Vorteile?

Mehr als nur gesetzeskonform: Umweltfreundlich, gesund und effizient heizen

Umweltfreundlichkeit, die man spürt
Durch den Einbau eines geeigneten Abscheiders lassen sich bis zu 90 % der Feinstaubpartikel aus dem Abgasstrom entfernen. Damit wird nicht nur der Kaminbetrieb sauberer – auch die Feinstaubbelastung in Wohngegenden sinkt spürbar. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, denn Holzfeuerstätten gehören zu den größten Quellen für schädliche Partikelemissionen im privaten Bereich.

Gesünder wohnen
Feinstaub gilt als besonders gesundheitsschädlich, weil er tief in die Lunge eindringen und dort Entzündungen und Atemwegserkrankungen verursachen kann. Wer hier aktiv gegensteuert, schützt besonders Kinder, ältere Menschen und chronisch Erkrankte im eigenen Haushalt – und natürlich auch sich selbst.

Energie effizient nutzen
Ein sauberer Abgasweg sorgt für einen optimierten Verbrennungsprozess, was wiederum den Holzverbrauch senkt und die Wärmeausbeute steigert. So lässt sich mit derselben Menge Brennstoff mehr Heizleistung erzielen – das reduziert sowohl die Betriebskosten als auch den CO₂-Fußabdruck.

Ein klarer Fall: Wer heute nachrüstet, investiert nicht nur in Rechtssicherheit – sondern auch in zukunftsfähiges, nachhaltiges Heizen.

An wen Sie sich wenden sollten: Fachbetrieb statt Baumarkt

Wer seinen alten Kaminofen zuverlässig und gesetzeskonform auf BImSchV-Stufe 2 oder 3 nachrüsten möchte, sollte auf qualifizierte Fachbetriebe statt auf Do-it-yourself-Lösungen aus dem Baumarkt setzen. Der Grund liegt auf der Hand: Nur ein geschulter Fachpartner kann gewährleisten, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die Technik korrekt eingebaut und fachgerecht dokumentiert wird.

Warum ein Fachbetrieb die bessere Wahl ist

Fachbetriebe, die sich auf Schornstein- und Feuerungstechnik spezialisiert haben, verfügen über:

Zudem arbeiten viele Fachbetriebe mit spezialisierten Herstellern zusammen, die ihre Partner gezielt schulen – so erhalten Sie nicht nur ein zertifiziertes Produkt, sondern auch einen fachlich geprüften Service.

So finden Sie den richtigen Betrieb
Die Auswahl des passenden Partners für Ihre Nachrüstung ist entscheidend – nicht jeder Handwerksbetrieb ist mit moderner Abscheidetechnologie vertraut. Am besten wenden Sie sich an einen Ofenfachbetrieb, Ofenbauer, Schornsteinbauer oder Ihren beauftragten Schornsteinfeger. Diese verfügen oft über die nötige Erfahrung und kennen die Schnittstellen zwischen Kaminofen, Schornstein und Nachrüsttechnik genau.

Noch zielgerichteter wird Ihre Suche über die Hersteller moderner Partikelabscheider: Viele von ihnen führen Listen von geschulten und zertifizierten Partnerbetrieben, die genau wissen, worauf es bei der Installation solcher Systeme ankommt. Diese Fachbetriebe sind speziell darauf vorbereitet, komplexe Einbausituationen zu meistern und die Technik korrekt auf Ihre Ofenanlage abzustimmen – ein klarer Vorteil gegenüber allgemeinen Baumarkt-Dienstleistern oder Allround-Handwerkern.

Unser Tipp: Setzen Sie auf spezialisierte Profis mit Praxiserfahrung. Denn wer sich täglich mit der Nachrüstung von Feuerstätten beschäftigt, bringt nicht nur technisches Know-how, sondern auch die nötige Sicherheit im Umgang mit gesetzlichen Vorgaben mit. So gelingt der Umbau effizient, nachhaltig – und garantiert zukunftssicher.

BImSchV erfüllen – sauber, sicher und zukunftsfähig

Die Anforderungen der BImSchV sind keine bürokratische Hürde, sondern ein sinnvoller Schritt in Richtung saubere Luft, gesünderes Wohnen und nachhaltiger Energieeinsatz. Wer jetzt nachrüstet, sorgt nicht nur für die gesetzeskonforme Nutzung seines Ofens, sondern profitiert von einer Vielzahl weiterer Vorteile: weniger Emissionen, geringerer Holzverbrauch, mehr Effizienz – und nicht zuletzt ein gutes Gefühl, aktiv zum Umweltschutz beizutragen.

Die Lösung liegt in der Kombination aus intelligenter Nachrüstungstechnik wie einem Partikelabscheider und dem richtigen Fachbetrieb. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage nicht nur die Vorschriften erfüllt, sondern auch technisch auf dem neuesten Stand ist.

Unser Rat: Warten Sie nicht, bis die Frist zur Nachrüstung abläuft. Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung von einem geschulten Ofenbauer, Schornsteinfeger oder zertifizierten Fachbetrieb – und machen Sie Ihre Feuerstätte fit für die Zukunft. Sauber heizen war nie einfacher – und nie so wichtig wie heute.

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