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29. april 2025 · 6 min

Wie beantrage ich konkret BAFA-/KfW-Förderung für meine Pelletheizung oder Kaminofen-Aufrüstung?

Die BAFA- und KfW-Förderprogramme bieten attraktive finanzielle Unterstützung für moderne Heiztechnologien wie Pelletheizungen und Kaminöfen mit Partikelabscheider. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Förderung beantragen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Warum staatliche Förderung für Pelletheizung & Kaminofen-Nachrüstung sinnvoll ist

BAFA Förderung Pelletheizung und KfW Förderung Kaminofen sind nicht nur Schlagwörter – sie stehen für konkrete finanzielle Entlastung beim Umstieg auf moderne, umweltfreundliche Heizlösungen. Der Klimaschutzplan der Bundesregierung setzt zunehmend auf nachhaltige Technologien, und genau hier kommen Sie ins Spiel: Wenn Sie Ihre bestehende Heizanlage modernisieren oder einen Partikelabscheider in Ihrem Kaminofen nachrüsten möchten, kann sich das nicht nur für die Umwelt, sondern auch für Ihr Portemonnaie lohnen.

Die zentrale Frage dabei lautet: Warum überhaupt nachrüsten oder umrüsten? Ganz einfach – gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Emissionswerte werden strenger. Gerade ältere Kaminöfen oder Pelletheizungen ohne effektive Filtertechnik stoßen eine hohe Menge an Feinstaub aus. Ein moderner Partikelabscheider hingegen reduziert diese Emissionen drastisch – weit effizienter als herkömmliche Feinstaubfilter. Damit erfüllen Sie nicht nur aktuelle Grenzwerte, sondern investieren aktiv in eine gesunde Raumluft und den Werterhalt Ihrer Immobilie.

Und das Beste: Der Staat unterstützt Sie dabei! Über Programme wie die BAFA- oder KfW-Förderung können Sie einen erheblichen Teil der Investitionskosten decken lassen – vorausgesetzt, die technischen Voraussetzungen stimmen und der Antrag wird korrekt gestellt.

BAFA & KfW: Diese Fördermöglichkeiten bestehen konkret

Die beiden wichtigsten staatlichen Anlaufstellen für die Förderung von umweltfreundlicher Heiztechnik sind das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Beide bieten spezifische Programme, die den Austausch veralteter Heizsysteme und die Nachrüstung mit moderner Filtertechnik wie Partikelabscheidern bezuschussen.

BAFA-Förderung
Beim BAFA steht die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) im Vordergrund. Hier können bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für den Einbau emissionsmindernder Technik wie einem Partikelabscheider übernommen werden. Der Einbau muss durch eine Fachfirma erfolgen und die Maßnahme in einem bestehenden Wohngebäude umgesetzt werden. Wichtig: Der Antrag muss vor Umsetzung gestellt werden – rückwirkend gibt es keine Förderung!

KfW-Förderung
Die KfW-Förderung greift primär bei umfassenderen Sanierungen oder wenn die Heiztechnik Teil eines Gesamtkonzepts zur energetischen Sanierung ist. Relevante Programme sind z. B. der „Kredit 261“ mit Tilgungszuschuss für Effizienzhaus-Niveau oder das Programm „Kredit 270“, das ebenfalls regenerative Heizsysteme unterstützt. Eine Nachrüstung mit Partikelabscheider kann dabei als förderfähiger Bestandteil anerkannt werden, wenn sie im Rahmen einer ganzheitlichen Sanierung erfolgt.

Beide Förderwege lassen sich unter bestimmten Bedingungen auch kombinieren – allerdings ist dabei eine sorgfältige Planung nötig, um keine Förderansprüche zu verlieren. Deshalb gilt: frühzeitig informieren, fachliche Beratung einholen und keinen Schritt ohne Förderzusage machen.

Voraussetzungen für die Förderung: Was müssen Sie erfüllen?

Neben der korrekten Installation und behördlichen Abnahme spielt auch der Hersteller der Feuerstätte oder Nachrüstlösung eine zentrale Rolle im Genehmigungsprozess. Denn nur Damit Sie überhaupt in den Genuss einer BAFA- oder KfW-Förderung kommen, müssen bestimmte technische und formale Kriterien erfüllt sein. Die gute Nachricht: Der Einbau eines Partikelabscheiders erfüllt viele dieser Anforderungen – vorausgesetzt, Sie achten auf die Details.

Technische Anforderungen
Ein zentraler Punkt ist die technische Eignung des Abscheiders. Er muss laut BAFA- und KfW-Richtlinien nachweislich zur Feinstaub-Reduktion beitragen und zugelassen bzw. zertifiziert sein. Externe Prüfungen durch unabhängige Stellen belegen, dass moderne elektrostatische Partikelabscheider deutlich effektiver sind als konventionelle Feinstaubfilter. Das ist ein großer Vorteil, denn: Nur geprüfte Systeme werden gefördert.

Zudem ist die Maßnahme nur förderfähig, wenn sie in einem Bestandsgebäude erfolgt – Neubauten sind in den meisten Fällen ausgeschlossen. Die Nachrüstung muss außerdem durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen und darf nicht in Eigenregie durchgeführt werden.

Formale Voraussetzungen
Der wohl wichtigste Punkt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und genehmigt worden sein. Sobald der Auftrag vergeben oder mit der Montage begonnen wurde, verfällt der Anspruch auf Förderung. Außerdem müssen alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Angebote, technische Nachweise, Fachunternehmererklärungen) vollständig eingereicht werden.

Je nach Programm müssen zusätzlich Energieeffizienz-Experten eingebunden werden – vor allem bei der KfW. Diese erstellen technische Nachweise und helfen bei der Antragstellung. Zwar erhöht das den Aufwand, doch es sichert Ihnen auch die maximale Fördersumme.

So stellen Sie den Antrag Schritt für Schritt richtig

Der Weg zur Förderung ist strukturiert, wenn man weiß, worauf es ankommt – und vor allem, welche Anträge genau gestellt werden müssen. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie mit wenigen Schritten und den richtigen Formularen erfolgreich zur Förderung Ihrer Partikelabscheider-Nachrüstung gelangen.

Der Weg zur Förderung ist strukturiert, wenn man weiß, worauf es ankommt – und vor allem, welche Anträge genau gestellt werden müssen. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie mit wenigen Schritten und den richtigen Formularen erfolgreich zur Förderung Ihrer Partikelabscheider-Nachrüstung gelangen.

Förderprogramm auswählen

Zunächst entscheiden Sie, welches Förderprogramm passt:

Ein Energieberater kann bei der Programmauswahl helfen – besonders bei komplexen Vorhaben mit mehreren Maßnahmen.

Fachbetrieb beauftragen (aber noch nicht starten!)

Lassen Sie sich ein verbindliches Angebot eines Fachbetriebs für einen zertifizierten Partikelabscheider erstellen. Achten Sie darauf, dass der Einbau explizit auf der Rechnung aufgeführt ist.
Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben oder mit der Installation beginnen!

Antrag korrekt stellen

Bewilligung abwarten

Erst wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung vom BAFA oder eine Kredit- bzw. Zuschusszusage von der KfW haben, dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen.

Einbau durchführen & Förderung abrufen

Nach Umsetzung reichen Sie:

Partikelabscheider als zukunftssichere Lösung für saubere Wärme

Wer heute in einen Partikelabscheider investiert, denkt nicht nur an die Umwelt, sondern handelt auch wirtschaftlich klug. Die Kombination aus staatlicher Förderung über BAFA oder KfW und der deutlichen Reduktion gesundheitsschädlicher Emissionen macht die Nachrüstung zu einer rundum sinnvollen Maßnahme – ganz gleich, ob bei einer Pelletheizung oder einem Kaminofen.

Im Vergleich zu herkömmlichen Filtern punkten moderne Partikelabscheider mit höherer Abscheideleistung, geringem Wartungsaufwand und langlebiger Technologie. Sie sind effizienter, benötigen keine regelmäßige Reinigung und arbeiten oft mit intelligenten Steuersystemen – ein echtes Upgrade für Ihre Heiztechnik.

Doch nicht nur die Technik zählt. Entscheidend ist, dass Sie den Förderprozess korrekt und rechtzeitig durchlaufen. Wer die Antragstellung richtig vorbereitet, profitiert nicht nur von attraktiven Zuschüssen, sondern auch von langfristiger Betriebssicherheit und einem deutlich verbesserten Raumklima.

Machen Sie also den nächsten Schritt – informieren Sie sich gezielt, sprechen Sie mit einem Fachbetrieb und stellen Sie Ihren Förderantrag. Denn: Saubere Wärme ist keine Zukunftsmusik – sie beginnt mit dem richtigen Antrag!

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