Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließliche Grundlage aller unserer Angebote und Verkäufe. Im kaufmännischen Verkehr gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Für alle unsere Verkäufe gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen, sofern im Einzelfall nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich auch dann, wenn den widersprechenden Geschäftsgrundlagen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Preise
Unsere Preise sind in Euro und basieren auf den gegenwärtigen Material- und Lohnkosten. Sollten sich diese während der Vertragszeit erhöhen, behalten wir uns vor, den am Liefertag gültigen Preis zu berechnen. Sämtliche Preise sind ausschließlich Mehrwertsteuer, zzgl. folgenden Frachtkosten:
Zahlungsbedinungen
Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstermin der Tag des Zahlungseinganges auf unser Konto, so dass wir über den Betrag verfügen können. Sofern nicht anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung der Ware zu zahlen. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet. Diese betragen bei Verbrauchern 5% über dem Basiszinssatz und bei Rechtsgeschäften an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, 8% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle künftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen.
1. Sämtliche von uns, auch künftig, gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. Wir sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.
3. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Rechnungswert der übrigen Waren. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für uns.
4. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies schriftlich.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschaden ausreichend zu versichern.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Lieferzeiten
Lieferzeiten werden nur annähernd und freibleibend angegeben. Auch wenn bestimmte Liefertermine zugesagt werden, können Schadensersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung gegen uns nicht geltend gemacht werden.
Mängel- und Gewährleistung
Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes. Mängel sind schriftlich geltend zu machen. Bei Handelskäufen gelten die Prüfungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
Die Gewährleistung beginnt jeweils mit dem Rechnungsdatum, frühestens jedoch mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer. Weist die gelieferte Ware einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Statt der Reparatur oder der Ersatzlieferung können wir nach Wahl auch den Minderwert ersetzen. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Käufer ohne unsere Genehmigung während der Gewährleistungszeit Reparaturen durch Dritte ausführen lässt. Die Beseitigung der Mängel kann verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. In jedem Falle sind andere Gewährleistungsansprüche sowie sämtliche sonstige Schadensersatzansprüche einschließlich solcher aus Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss und außervertragliche Schadensersatzansprüche – soweit zulässig – ausgeschlossen. Erleidet die Ware einen Schaden während des Transportes, treten wir bereits heute Ansprüche gegen den Transportunternehmer an den Käufer ab.
Garantie
Für unsere Rauchsauger geben wir Ihnen eine 2-jährige Garantie. Ausnahme bei gewerblicher und industrieller Nutzung. Auf alle restlichen Waren wird gemäß unserer Garantiebedingungen eine 24-Monatige Garantie gewährt. Die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum, frühestens jedoch mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer.
Voraussetzung für die Garantie ist die Mitteilung der Rechnungsnummer, des Kaufdatums und der Typenbezeichnung sowie die zur Verfügungstellung des defekten Gerätes.
Für betriebsbedingten Verschleiß und für Folgen unsachgemäßer Anwendung, insbesondere bei Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Pflegehinweise, fehlerhaftem Einbau und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch wird keine Garantie gewährt. Der Käufer hat zu beweisen, dass keine den Garantieausschluss bedingende Tatsache vorliegt. Bei vom Kunden eigenmächtig vorgenommenen Reparaturen oder Änderungen an der Konstruktion sowie bei Verwendung von Nicht-Original Ersatzteilen erlischt die Garantie ebenfalls.
Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs sind wir nach unserer Wahl berechtigt, das defekte Gerät unentgeltlich zu reparieren oder zu tauschen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Produkthaftung
Wir haftet nur für durch die gelieferten Produkte verursachten Personenschäden, falls nachgewiesen wird, dass der entstandene Schaden auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Wir haften nicht für Sachschäden, Betriebsausfall, Verdienstausfall oder sonstige indirekte Verluste.
Werden wir gegenüber Dritten haftbar gemacht, hat der Käufer uns im selben Umfang schadlos zu halten, in welchem die Haftung von uns entsprechend den drei vorstehenden Punkten beschränkt ist. Der Kunde erkennt das für eine Produkthaftungsklage gegen uns zuständige Gericht als Gerichtsstand an.
Erheben Dritte Schadensersatzforderungen gemäß den oben aufgeführten Punkten gegenüber einer Partei, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Warenrücknahme
Auftragsgemäß gelieferte Waren werden nicht zurückgenommen. Entschließen wir uns in Ausnahmefällen dennoch zur Rücknahme von Waren, behalten wir uns die Höhe des Gutschriftsbetrages vor. Es werden pauschal mindestens 25% Rücknahmekosten berechnet.
Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort
Gerichtsstand unter Kaufleuten für das gerichtliche Mahnverfahren ist das für unseren Sitz zuständige Gericht. Im Verkehr unter Kaufleuten ist Gerichtsstand das für uns zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen vorsehen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern wir für einen kurzen oder längeren Zeitraum stillschweigend oder nach Vereinbarung Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen gewährt, ändert dies nichts an unserem Recht, jederzeit die sofortige und strikte Einhaltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fordern. Der Käufer kann aus der Tatsache, dass wir entgegenkommend im Einzelfall von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, zu keinem Zeitpunkt Rechte für sich herleiten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder im Einzelfall unanwendbar sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, welche dem wirtschaftlichen Zweck und Geiste der unwirksamen Bestimmung entspricht oder dieser möglichst am nächsten kommt.